Der ISDS-Konzept-Generator nach P042 - vollständige Schutzbedarfsanalyse, DSFA (nDSG Art. 22), Risikoanalyse, Notfallkonzept und auditfähige Dokumente. Entwickelt für Bundesämter, kantonale Verwaltungen und Zulieferer.
100 % lokale Verarbeitung im Browser (LocalStorage). Kein Server, keine Cloud, kein Account. Auch wir sehen nichts.
Keine Cookies, keine Pixel, keine Drittanbieter-Scripts im Wizard. Streng nach nDSG Art. 6 und Privacy-by-Design.
PDF-Erzeugung findet im Browser statt. JSON-Export/Import für Team-Transfer. Sie entscheiden wer Zugriff erhält.
Unabhängige Umsetzung der Methodik P042/P041 des Bundes (ISDS-Konzept) für Bund und alle 26 Kantone. Kein offizielles Instrument des Bundes und kein Ersatz für externe Prüfung oder Rechtsberatung.
Erstellen und verwalten Sie Ihre ISDS-Assessments gemäss P042
Dieses Werkzeug setzt die Methodik P042 (ISDS-Konzept) und P041 (Schutzbedarfsanalyse) des Bundes um. Die Datenschutz-Folgenabschätzung folgt Art. 22 des revidierten Datenschutzgesetzes, die Sicherheitsstufen der Informationssicherheitsverordnung. Kein offizielles Instrument des Bundes und keine Rechtsberatung.
Bund und alle 26 Kantone, jeweils mit eigenem Datenschutzgesetz, dem Artikel zur Folgenabschätzung, dem Artikel zur Vorabkonsultation und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Besonderheiten sind hinterlegt: Schwyz führt ein ÖDSG statt eines DSG, Glarus ein IDAG, Neuenburg und Jura teilen sich die Convention CPDT-JUNE.
P042 Ziff. 1.1 begrenzt die Gültigkeit eines ISDS-Konzepts auf fünf Jahre; danach ist es zwingend neu zu bearbeiten. Wer heute ein Konzept erstellt, plant die Wiedervorlage gleich mit.
Schutzbedarfsanalyse nach P041, ISDS-Konzept nach P042-Hi01, Risikoanalyse nach Hi02, Notfallkonzept nach Hi03, DSFA-Bericht, Rechtsgrundlagenanalyse und das Schreiben zur Vorabkonsultation. Jede Erzeugung wird mit Version, Datum und Bearbeiter im Änderungsverzeichnis protokolliert.
Hinweis zur Rechtslage: Die Cyberrisikenverordnung, auf die sich P042 in der Fassung V4.5 stützt, wurde per Anhang 2 der Informationssicherheitsverordnung aufgehoben. Nach Art. 51 Abs. 1 ISV gelten vor deren Inkrafttreten erlassene Vorgaben längstens drei Jahre weiter, also bis zum 1. Januar 2027. Ein Nachfolgedokument zu P042 war zum Stand dieser Seite nicht veröffentlicht.
Ratgeber: ISDS-Konzept nach P042 - Inhalt, Gültigkeit und was ab 2027 gilt